Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1364
BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,1364)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1967 - VI ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,1364)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,1364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Falschbehauptung in einer Filmbesprechung - Schadensersatzanspruch eines an den Einnahmen aus dem Filmverleih beteiligten Importeurs eines Films wegen einer Falschbehauptung in einer Filmrezension - Unrichtige Meldung über Schnittauflagen in einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Birgit Malmström / Die Nächte der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 753
  • GRUR 1967, 540
  • DB 1967, 1037
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63

    Marktbericht

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - "Elektronenorgeln"- und vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 - "Schwacke-Bericht" - (LM BGB § 824 Nr. 5 und 7; JZ 1964, 509; 1966, 26) [BGH 11.10.1965 - II ZR 45/63]ausgeführt hat, ist § 824 BGB nicht dahin zu verstehen, daß eine Ersatzpflicht gegenüber allen Personen begründet werden soll, die mittelbar durch die fahrlässige Verbreitung einer unwahren Tatsache in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen sind.

    Auch eine solche Betrachtung läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus, daß das Risiko der Berichterstattung, zumal über Fragen der Kunst, in angemessenen Grenzen gehalten werden muß (vgl. zur Eingrenzung des § 824 BGB und rechtsvergleichend zum angloamerikanischen Recht Deutsch JZ 1964, 510; 1966, 27 [BGH 13.10.1964 - VI ZR 130/63]; 1967, 95 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64]; ferner Kübler JZ 1967, 177 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64]).

    Sodann würde es an dem Erfordernis der spezifischen Betriebsbezogenheit der dem Beklagten zur Last gelegten "Eingriffshandlung" fehlen (vgl. BGHZ 27, 65 [BGH 01.04.1958 - VI ZR 60/57]; LM BGB § 824 Nr. 7 = JZ 1966, 26).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Auch eine solche Betrachtung läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus, daß das Risiko der Berichterstattung, zumal über Fragen der Kunst, in angemessenen Grenzen gehalten werden muß (vgl. zur Eingrenzung des § 824 BGB und rechtsvergleichend zum angloamerikanischen Recht Deutsch JZ 1964, 510; 1966, 27 [BGH 13.10.1964 - VI ZR 130/63]; 1967, 95 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64]; ferner Kübler JZ 1967, 177 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64]).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Auch eine solche Betrachtung läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus, daß das Risiko der Berichterstattung, zumal über Fragen der Kunst, in angemessenen Grenzen gehalten werden muß (vgl. zur Eingrenzung des § 824 BGB und rechtsvergleichend zum angloamerikanischen Recht Deutsch JZ 1964, 510; 1966, 27 [BGH 13.10.1964 - VI ZR 130/63]; 1967, 95 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64]; ferner Kübler JZ 1967, 177 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64]).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62

    Elektronische Orgeln

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - "Elektronenorgeln"- und vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 - "Schwacke-Bericht" - (LM BGB § 824 Nr. 5 und 7; JZ 1964, 509; 1966, 26) [BGH 11.10.1965 - II ZR 45/63]ausgeführt hat, ist § 824 BGB nicht dahin zu verstehen, daß eine Ersatzpflicht gegenüber allen Personen begründet werden soll, die mittelbar durch die fahrlässige Verbreitung einer unwahren Tatsache in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen sind.
  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - "Elektronenorgeln"- und vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 - "Schwacke-Bericht" - (LM BGB § 824 Nr. 5 und 7; JZ 1964, 509; 1966, 26) [BGH 11.10.1965 - II ZR 45/63]ausgeführt hat, ist § 824 BGB nicht dahin zu verstehen, daß eine Ersatzpflicht gegenüber allen Personen begründet werden soll, die mittelbar durch die fahrlässige Verbreitung einer unwahren Tatsache in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen sind.
  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

    Auszug aus BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
    Sodann würde es an dem Erfordernis der spezifischen Betriebsbezogenheit der dem Beklagten zur Last gelegten "Eingriffshandlung" fehlen (vgl. BGHZ 27, 65 [BGH 01.04.1958 - VI ZR 60/57]; LM BGB § 824 Nr. 7 = JZ 1966, 26).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Insoweit hat der erkennende Senat diese Vorschrift schon immer eng ausgelegt (vgl. Senatsurteilevom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 = LM BGB § 824 Nr. 5 = NJW 1963, 1871, vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 = a.a.O. undvom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 = LM BGB § 824 Nr. 10 = MDR 1967, 753).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des

    In dieser Hinsicht gilt für § 824 BGB nichts anderes als für den in Fallgestaltungen der vorliegenden Art als subsidiär zurücktretenden Auffangtatbestand des Eingriffs in einen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Gewerbebetrieb, der ebenfalls nur bei einer unmittelbaren, betriebsbezogenen Störung anzunehmen ist (zur Subsidiarität vgl. Senatsurteile vom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 ("Die Nächte der Birgit Malmström") - GRUR 1967, 540, 542 und vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 (Vermögensverwaltung) - NJW 1980, 881, 882; zum betrieblichen Bezug siehe BGHZ 29, 65, 74 (Stromzufuhr) sowie Senatsurteile vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 (Mietboykott) - VersR 1985, 453, 454 und vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 (Komposthäcksler) - VersR 1987, 783, 785).
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Selbst wenn davon ausgegangen wird, daß die Verbreitung einer Filmkritik, die einen Film abfällig bewertet, durch Hörfunk unter anderem auch anstrebt, die Hörer vom Besuch des ungünstig besprochenen Filmes abzuhalten, so kann doch nicht angenommen werden, daß damit zugleich beabsichtigt sei, neue Teilnehmer für den Hör- oder Fernsehfunk zu gewinnen; vielmehr liegt die Information der Hörerschaft über neue Filme und deren künstlerischen Wert oder Unwert im öffentlichen Interesse (BGH GRUR 1967, 540, 542 - Die Mächte der Birgit Malmström) und könnte allenfalls bei Vorliegen ganz besonderer Umstände als eine Wettbewerbszwecken dienende Handlung anzusehen sein.

    Diese kritische Besprechung aber war dem Beklagten gestattet und lag im Rahmen des Rechts der freien Meinungsäußerung; der Kommentator durfte auf die Mängel hinweisen, die der Film nach seiner Auffassung hatte, und er durfte seiner Meinung, daß er den Film für mangelhaft halte, weil er übereilt auf den deutschen Markt gebracht worden sei, auch in deutlichen Werten Ausdruck verleihen, Daß die Information der Hörerschaft des Rundfunks über neue Filme und deren künstlerischen Wert oder Unwert im öffentlichen Interesse liegt (BGH GRUR 1967, 540, 542), ist bereits hervorgehoben worden; die Auffassung der Revision, der Beklagte habe mit seinem Kommentar nicht Meinungs äußerung , sondern Meinungs bestimmung betrieben, die weder durch das Grundgesetz noch durch sonstige gesetzliche Bestimmungen gedeckt sei, führt zu keiner brauchbaren Unterscheidung.

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Die Voraussetzungen für eine Haftung nach dieser Vorschrift werden aber nur durch Äußerungen erfüllt, die sich, so wie sie im Verkehr verstanden werden, mit dem jeweils Betroffenen befassen oder doch in engere Beziehungen zu seinen Verhältnissen, seiner Betätigung oder seiner gewerblichen Leistung stehen (BGH NJW 1963, 1871 - Elektronenorgeln; 1965, 36 - Schwacke-Bericht; 1966, 2010 = GRUR 1966, 633 - Teppichkehrmaschine; GRUR 1967, 540, 542 - Die Nächte der Birgit Malmström).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht